Die von der Fachstelle vorgeschlagene neue Auflage trägt somit dem erhöhten Ruhebedürfnis während der Nachtzeit Rechnung. Die Beschwerdeführerin hält in ihrer Stellungnahme vom 29. Juli 2022 explizit an ihrem Antrag fest, der insofern von der neu vorgeschlagenen Auflage abweicht, als dass keine Beschränkung des Aufenthalts im Freien nach 22.00 Uhr vorgesehen ist. Zwar wurden die Öffnungszeiten angepasst, aber trotzdem ist die Nutzung der Räumlichkeiten in Ausnahmefällen bis 23.00 Uhr gestattet. Zudem ist notorisch, dass Jugendliche die Tendenz haben, sich nach Schliessung des Jugendtreffs nach 22.00 Uhr nicht