Auch wenn sich Jugendliche vor dem Eingang des Jugendtreffs auf der Nordseite des Gebäudes aufhalten, sind Gespräche und Gelächter in dieser Zeit, in welcher auch der Umgebungslärmsehr stark reduziert ist, gut zu hören und können beim Wohngebäude der Beschwerdegegnerschaft als störend wahrgenommen werden. Damit die Lärmemissionen durch den geplanten Jugendtreff nicht übermässig sind, ist es erforderlich und zumutbar, dass sich ab 22.00 Uhr grundsätzlich keine Jugendlichen mehr draussen aufhalten. Die von der Fachstelle vorgeschlagene neue Auflage trägt somit dem erhöhten Ruhebedürfnis während der Nachtzeit Rechnung.