Während der Nachtzeit ab 22.00 Uhr besteht bei der Bevölkerung ein starkes Ruhebedürfnis. Es ist notorisch, dass schon nur wenige Personen, welche sich kurz draussen aufhalten, zu Aufweckreaktionen bei Anwohnenden führen können. Auch wenn sich Jugendliche vor dem Eingang des Jugendtreffs auf der Nordseite des Gebäudes aufhalten, sind Gespräche und Gelächter in dieser Zeit, in welcher auch der Umgebungslärmsehr stark reduziert ist, gut zu hören und können beim Wohngebäude der Beschwerdegegnerschaft als störend wahrgenommen werden.