Auch der von sich dort aufhaltenden Jugendlichen verursachte Lärm durch Gespräche und Gelächter wird durch das Gebäude und die Bäume entlang der Westfassade des Gebäudes gegenüber der Liegenschaft der Beschwerdegegnerschaft abgeschirmt. Die Anordnung der von der Fachstelle neu vorgeschlagenen Auflage, dass sich die Jugendlichen ab 19.00 Uhr draussen ausschliesslich vor dem Eingang beim F.________platz aufhalten dürfen, ist daher verhältnismässig und sinnvoll. Auch der Zusatz, dass eine verantwortliche Person zeitverzugslos einschreitet, scheint erforderlich, geeignet und zumutbar, um die Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten.