«- Im Lokalinnern gilt ein max. Musikschallpegel von Leq 75 dB(A)/10s. Das regelmässige Abspielen von höheren Musikschallpegeln bedarf eines Nachweises durch die Bauherrschaft (Lärmgutachten). - Im Freien ist keine Musik gestattet. - (angepasst) Die Jugendlichen dürfen sich ab 19.00 Uhr im Freien ausschliesslich beim Seiteneingang (neuer Zugang vom F.________platz her) aufhalten. Ab 22.00 Uhr ist der Aufenthalt der Jugendlichen im Freien auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet. - Die Türen und Fenster sind beim Abspielen von Musik und anderweitigen lärmintensiven Situationen generell geschlossen zu halten.