Die Fachstelle äusserte sich in ihrer Stellungnahme vom 12. Juni 2022 zu den Auflagen gemäss Gesamtbauentscheid. Es sei nach der ersten Beurteilung durch die Fachstelle vom 31. August 2021 zu einer Anpassung der vorgesehenen Betriebszeiten gekommen. Mit der Reduktion der Betriebszeiten gehe summarisch gesehen auch eine Lärmminderung einher. Nach Einschätzung der Fachstelle könne das Gesamtimmissionsniveau auch beim Aufenthalt von Jugendlichen im Freien mittels anderweitigen Massnahmen eingehalten werden, nämlich durch das verzugslose Einschreiten einer verantwortlichen Person. Die Fachstelle empfiehlt die Aufnahme der folgenden, angepassten Auflagen im Entscheid: