Umso wichtiger sei es, dass sie sich im Umfeld von Kinder- und Jugendinstitutionen auch teilweise draussen aufhalten könnten. Auch sei es wichtig, Kinder und Jugendliche, beispielsweise bei Konflikten, bei Bedarf auch mal nach draussen schicken zu können oder draussen ein vertrauliches Gespräch führen zu können. Diese Auflage verletze den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, sie sei zu generell und zu absolut. Die anderen Auflagen würden bereits ausreichen, um dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft ausreichend Rechnung zu tragen. Die Öffnungszeiten seien sehr eingeschränkt, zudem sei der vorgesehene Jugendtreff durchwegs durch die Jugendarbeitenden betreut.