- Die Jugendlichen haben ausschliesslich den nördlichen Zugangsbereich zu benutzen. - Bei Vermietungen muss ab 22.00 Uhr das zeitverzugslose Einschreiten einer verantwortlichen Person des Jugendtreffs zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung gewährleistet sein. - Die Nutzung der Räumlichkeiten ist bis spätestens 22.00 Uhr, in Ausnahmefällen bis 23.00 Uhr gestattet.»