Es wird keinen erlaubten Aufenthaltsbereich gegenüber den bewohnten Nachbarschaftsliegenschaften (Richtung L.________weg 7) geben. - Dass die Türen und Fenster in Richtung Nachbarschaft generell geschlossen sind, ist umsetzbar und in Ordnung. Bei der Haupteingangstüre (Seiteneingang) kann es vorkommen, dass diese für Aufsichtspflichten der Jugendarbeitenden sporadisch mal offen ist. - Der Zugang für die Jugendlichen erfolgt ausschliesslich über den neuen, nördlichen Haupteingang. - Bei Vermietungen ab 22.00 Uhr wird das zeitverzugslose Einschreiten einer verantwortlichen Person der Jugendarbeit zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung gewährleistet.