Die Jugendarbeit spricht jedoch die Jugendlichen direkt an, wenn sie laute Musik im Bereich des Jugendhauses hören. Zu beachten ist, dass die Betreiberin keinen Einfluss auf Personen hat, die sich im Bereich L.________weg / L.________brücke / Emme / Freibad aufhalten und nicht zum Treff gehören. Die Betreiberin würde gerne mit dem beschriebenen Vorgehen arbeiten. Sollten zukünftig jedoch Übertretungen stattfinden, wäre die Anbringung eines Benützungsschildes (z.B. «Musik im Freien verboten») als Zusatzmassnahme denkbar.