«- Nutzung der Räumlichkeiten bis spätestens 22.00 Uhr, in Ausnahmefällen bis 23.00. - Da im Treff keine grosse Musikanlage mit Verstärker und grossen Boxen erlaubt sind, ist ein maximaler Schallpegel von 75dB für Bauherrschaft und Betreiberin in Ordnung. - Die Betreiberin wird im Freien keine Musik abspielen. Ein generelles Verbot, das auch Musik ab Handys verbieten würde, scheint uns nach wie vor unverhältnismässig. Die Jugendarbeit spricht jedoch die Jugendlichen direkt an, wenn sie laute Musik im Bereich des Jugendhauses hören.