«- Im Lokalinnern gilt ein max. Musikschallpegel von Leq 75 dB(A)/10s. Das regelmässige Abspielen von höheren Musikschallpegeln bedarf eines Nachweises durch die Bauherrschaft (Lärmgutachten). - Im Freien ist keine Musik gestattet. - Der Aufenthalt der Jugendlichen im Freien ist auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet. - Die Türen und Fenster sind beim Abspielen von Musik und anderweitigen lärmintensiven Situationen generell geschlossen zu halten. Spätestens ab 22.00 Uhr sind die Türen und Fenster in jedem Fall geschlossen zu halten. - Die Jugendlichen haben ausschliesslich den nördlichen Zugangsbereich zu benutzen.