Zusammenfassend hielt die Fachstelle fest, dass die Vermietung und Nutzung der Räumlichkeiten des Jugendtreffs sowie der Zu- und Weggang der Jugendlichen bis 02.00 Uhr gemäss Betriebskonzept zu mehr als höchstens geringfügigen Störungen in der Anwohnerschaft führt. Damit das Immissionsniveau in der Anwohnerschaft als höchstens geringfügig störend eingestuft werden könne, schlug die Fachstelle vor, folgende Punkte in den Entscheid einfliessen zu lassen: