Die Fachstelle führte aus, dass es erfahrungsgemäss durch das Verhalten der Besucher bei der Ankunft und beim Verlassen des Lokals zu stark störendem Lärm für die Nachbarschaft kommen kann. Mit der ordnungsgemässen Führung des Betriebes könne dieser Sekundärlärm aber in Grenzen gehalten werden. Da sich der der Ein- und Ausgang zum geplanten Jugendtreff auf der von den Wohnhäusern abgewandten Seite befinde, würden die Sekundärlärmimmissionen in ihrer Intensität minimiert. Insbesondere nach 00.30 Uhr (ordentliche Schliessungszeit des Gastgewerbes) könne es aufgrund der Senkung des Umgebungsgeräuschpegels aber zu Aufweckreaktionen kommen.