der Eingang sei auf die Nordseite verlegt worden, also abgewandt zu den nächsten bewohnten Liegenschaften südlich des Jugendtreffs. Der abgewandte Eingangsbereich wirke sich sicherlich lärmmindernd auf die Situation im Aussenbereich aus und es würde dadurch kein Direktschall von Sekundärlärmimmissionen an die nächste Anwohnerschaft gelangen. Zudem sollte der Aufenthalt von Jugendlichen auf dem südlichen und südöstlichen Gebäudeteil der Liegenschaft nicht gestattet sein.