In Bezug auf Lärmimmissionen von Jugendlichen gab die Fachstelle an, bereits eine kleine Anzahl von im Freien weilenden Jugendlichen könne durch Diskussionen, Gelächter etc., insbesondere ab Beginn der Nachtruhe um 22.00 Uhr übermässige Störungen in der Anwohnerschaft verursachen. Erfahrungsgemäss würden sich unabhängig der Witterung vermehrt auch Jugendliche im Freien vor dem Gebäude aufhalten und es müsse mit einer Geräuschkulisse gerechnet werden, welche zu übermässigen Störungen in der Anwohnerschaft führen könne.