e) Die Vorinstanz holte einen Bericht der Fachstelle ein. Diese nahm im Fachbericht vom 31. August 2021 ausführlich zum geplanten Vorhaben Stellung. Sie untersuchte den eigentlichen Betriebslärm, der durch den Betrieb des Jugendtreffs entsteht. Weiter beurteilte sie den sogenannten Sekundärlärm, der von den Besuchern des Jugendtreffs bei der Ankunft und beim Verlassen des Treffs verursacht wird.