d) Die Beschwerdeführerin ersuchte mit Baugesuch vom 14. Dezember 2020 um die Bewilligung der Umnutzung des Gebäudes auf Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. I.________ zum Jugendtreff im Sinne einer auf 5 Jahre beschränkte Übergangsnutzung gemäss Art. 45 GBR17. Die Liegenschaft befindet sich in der Zone für öffentliche Nutzung ZöN 1.3, deren Zweck gemäss Art. 43 GBR folgende Nutzungen zulässt: Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, Parkierungsanlage, Anlagen des öffentlichen Verkehrs, Bauten und Anlagen für multifunktionale Nutzungen. Weiter gelten die baupolizeilichen Masse der Mischzone M3b.