Anfechtungsobjekt ist im vorliegenden Verfahren der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 28. April 2022. Dieser gibt den Rahmen des Streitgegenstandes vor. Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung der Auflage unter Lemma 3 in der Auflistung in Ziffer 1.2 des Gesamtbauentscheids und die Aufnahme einer angepassten Auflage. Im Übrigen erklärt sich die Beschwerdeführerin bereit, die gemachten Auflagen umzusetzen. Dementsprechend beschränkt sich der Streitgegenstand auf die Frage der Rechtmässigkeit dieser Auflage. Im Übrigen ist der Gesamtbauentscheid der Vorinstanz in Rechtskraft erwachsen.