Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten in der Folge Gelegenheit zum Einreichen einer Stellungnahme zur Beurteilung der Fachstelle. Die Beschwerdeführerin beantragt mit Eingabe vom 29. Juli 2022 weiterhin die Anpassung der Auflage bezüglich des Aufenthalts im Freien und stützt gleichzeitig die neue Beurteilung der Fachstelle mit den angepassten Auflagen. Die Vorinstanz liess sich mit Stellungnahme vom 2. August 2022 vernehmen. Sie verschliesse sich einer Anpassung der Auflagen im Sinne des Fachberichts der Fachstelle grundsätzlich nicht.