Mit Stellungnahme vom 12. Juni 2022 passte die Fachstelle ihre im vorinstanzlichen Verfahren empfohlenen Auflagen diesbezüglich an, dass ab 22.00 Uhr der Aufenthalt der Jugendlichen im Freien zu verhindern sei, ab 19.00 Uhr sei ein Aufenthalt im Freien ausschliesslich beim Seiteneingang vom F.________platz her zu gestatten. Zudem solle durch ein zeitverzugsloses Einschreiten einer verantwortlichen Person die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung gewährleistet werden.