Von dieser Gelegenheit machten der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 Gebrauch. In ihrer gemeinsamen Beschwerdeantwort vom 30. Juni 2022 beantragen sie, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental sei zu bestätigen. Die restlichen Einsprechenden haben keine Beschwerdeantwort eingereicht. Gemäss Ziff. 3 der Verfügung vom 30. Mai 2022 haben sie durch ihr Stillschweigen auf die Beteiligung am weiteren Verfahren verzichtet und ihre Einsprachen gelten als zurückgezogen.