3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein, führte den Schriftenwechsel durch und holte eine Stellungnahme der Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik / Lasertechnik (nachfolgend: Fachstelle) ein. Zudem gab es den Einsprechenden des vorinstanzlichen Verfahrens Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen.