2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 24. Mai 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Auflage «Der Aufenthalt der Jugendlichen im Freien ist auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet.» gemäss Ziffer 1.2, Lemma 3, der Gesamtbaubewilligung vom 28. April 2022 und die Aufnahme folgender Auflage: «Die Jugendlichen dürfen sich ab 19.00 Uhr (ab Vorruhezeit) im Freien ausschliesslich beim Seiteneingang (neuer Zugang vom F.________platz her) aufhalten.».