betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramt Emmental vom 28. April 2022 (eBau Nummer 2020-3168 / 9975; Jugendtreff) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin reichte am 14. Dezember 2020 ein Baugesuch ein für die Umnutzung von Gewerberäumen in einen Jugendtreff als Übergangsnutzung (Befristung auf fünf Jahre) auf Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. I.________ sowie für die Rückversetzung der Westfassade beim Anbau des Gebäudes und die Erstellung eines neuen Zugangs. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Nutzung ZöN 1.3. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 Einsprache.