b) Die beantragte Erweiterung der Aussenplätze auf insgesamt 111 Plätze hält die für eine neue Anlage geltenden Planungswerte somit nicht ein. Die Beschwerdegegnerin erhielt Gelegenheit, lärmmindernde Massnahmen aufzuzeigen und dafür eine Projektänderung einzureichen. Die Beschwerdegegnerin teilte jedoch mit, dass sie keine Projektänderung einreichen werde. Sie hält an ihrem Bauvorhaben fest. Dazu brachte sie vor, sie sei für einen wirtschaftlichen Betrieb auf die neue Betriebsbewilligung angewiesen. Die Gasthausbrauerei habe sich im Laufe der Jahre zu einer geschützten Institution von lokalem und überregionalem Interesse entwickelt.