Aussenplätze (von den bestehenden 20 auf 111 Plätze) lärmrechtlich höchst relevant. Mit der hypothetischen Berechnung wurde einzig geprüft, bis zu welcher Anzahl Plätze in den Abendstunden zwischen 19:00 und 22:00 Uhr höchstens geringfügige Störungen resultieren würden und der Betrieb in dieser Zeitphase zulässig wäre. Dies war nach der Excel-Tabelle des Cercle Bruit (bei im Übrigen unveränderten Parametern) bei 105 Aussenplätzen der Fall. In diesem Zusammenhang erwog das Rechtsamt, dass die Differenz von sechs Plätzen (111 statt 105) nicht ins Gewicht fallen dürfte.