In der Vollzugshilfe des Cercle Bruit ist die Bodenbeschaffenheit kein Kriterium. Die Reflexionsflächen in der Umgebung werden im Parameter «Abstrahlung» berücksichtigt. Es rechtfertigt sich nicht, der Bodenbeschaffenheit des Hangs vorliegend entscheidende Bedeutung zuzumessen, wenn gleichzeitig die möglichen Reflexionsflächen der umgebenden Bauten und der Sandsteinfelsen als vernachlässigbar beurteilt werden. Hinzu kommt, dass von den nordseitigen lärmempfindlichen Räumen der Liegenschaften G.________weg x.________ und y.________ eine direkte Sichtverbindung zur Aussenterrasse der Gastwirtschaft besteht.