s) Die Gastwirtschaft der Beschwerdegegnerin liegt topografisch in einer Art Arena, die nördlich und östlich durch Gebäude, westlich und südlich durch Sandsteinfelsen und den Hang begrenzt wird. Inwiefern der Waldboden im vorliegenden Fall eine schalldämmende Wirkung hat, ist nicht gesichert; die Bandbreite der möglichen Lärmreduktion liegt nach Angaben der KAPO zwischen 1,7 dB und 3,2 dB. Eine Veränderung eines momentanen Schallpegels um weniger als 2 dB(A) wird vom Menschen nicht wahrgenommen oder nur als unwesentliche Änderung der Lautstärke empfunden.