q) Für den Empfangspunkt am G.________weg ergab die Lärmberechnung der KAPO, dass der Gaststättenlärm der Gasthausbrauerei tagsüber deutlich unter dem Planungswert liegt und höchstens geringfügig störend ist, am Abend zwischen 19:00 und 22:00 Uhr störend ist (zwischen dem Planungswert und dem Immissionsgrenzwert) und nachts ab 22:00 Uhr erheblich störend ist (zwischen dem Immissionsgrenzwert und dem Alarmwert). In ihrer Gesamtbeurteilung prognostizierte die KAPO jedoch tiefere Immissionswerte am G.________weg x.________/y.