m) Im vorliegenden Fall liegt der Empfängerort in einem ruhigen Wohnquartier, das geprägt ist von Einfamilienhäusern oder Reihenhäusern, die über Umschwung verfügen. Als ortsüblich gilt hier zweifellos Lärm von spielenden Kindern, Geräusche und Lärm durch die Gartenpflege und die Gartennutzung, wozu auch Grillieren und Essen im Aussenbereich, Einladungen von Gästen oder einzelne Feste gehören, bei denen es zuweilen laut werden kann. Aufgrund der Gartengrössen dürfte es sich nur in Einzelfällen um grössere Feste handeln. In der näheren Umgebung besteht keine Gastwirtschaft.