Insofern ist nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer von leisen Hintergrundgeräuschen ausgeht. Der vorliegend massgebende Immissionspunkt befindet sich jedoch beim Schlafzimmerfenster an der Nordfassade, zu dem das Rauschen des Strassenverkehrslärms auf den stark befahrenen Verkehrsachsen, der Lärm der Eisenbahn, der Lärm von Sirenen und weitere lärmrelevante Ereignisse aufsteigen. Dort ist von einem mittleren Hintergrundgeräusch auszugehen.