Die Beurteilung der KAPO stützt sich auf Erhebungen vor Ort. Es besteht kein Anlass, von der Beurteilung der Fachbehörde abzuweichen. Die Hauptfassade des Gebäudes G.________weg x.________/y.________ ist gegen Süden ausgerichtet, wo die städtischen Hintergrundgeräusche durch das Gebäude selbst abgeschirmt werden. Insofern ist nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer von leisen Hintergrundgeräuschen ausgeht.