Zum Parameter «Abstrahlung» hielt die KAPO fest, die Anwendung des Viertel- oder Achtelraums bedinge das Vorhandensein von reflektierenden Flächen. Ein wesentlicher Einfluss von Reflexionsflächen auf das Immissionsniveau von Beurteilungspunkten sei dann vorhanden, wenn enge bauliche Verhältnisse respektive Distanzen zwischen Lärmquelle und Immissionspunkten vorliegen würden, wie beispielsweise in städtischen Gassen. Die Immissionspunkte am G.________weg x.________/y.________ lägen ca. 40 m über der projektierten Terrassenfläche der Gaststätte und wiesen freie Sicht bis auf die Jurakette auf.