Die Einstufung der verwendeten Parameter stütze sich nicht ausschliesslich auf rein akustische Aspekte, sondern stelle auch auf Erfahrungswerte der beurteilenden Person ab. Zudem sei eine gesamtheitliche Betrachtungsweise gefordert. Die Beurteilung dürfe sich nicht auf Momentaufnahmen stützen. Zum Parameter «Abstrahlung» hielt die KAPO fest, die Anwendung des Viertel- oder Achtelraums bedinge das Vorhandensein von reflektierenden Flächen.