h) Die KAPO erläuterte ihre Berechnung wie folgt:19 Die Immissionsbeurteilung erfolge immer auf den Einzelfall bezogen unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Gegebenheiten wie unter anderem der Topografie. Auch die konzeptionelle Ausrichtung des Gastgewerbebetriebes sei zu gewichten. Die Anwendung von abgestuften Beurteilungsparametern im Excel-Kalkulationsblatt lasse unbestritten einen Spielraum zu, welcher sich letztlich auf das Beurteilungsergebnis auswirke. Die Einstufung der verwendeten Parameter stütze sich nicht ausschliesslich auf rein akustische Aspekte, sondern stelle auch auf Erfahrungswerte der beurteilenden Person ab.