Die Kapo hielt dazu fest, für die Beurteilung sei vom lautest möglichen Gästeverhalten ausgegangen worden (worst case Szenario). Bezüglich der Empfängercharakteristik sei von einem mittleren Hintergrundgeräusch auszugehen, denn die Immissionspunkte lägen hoch über dem ehemaligen Areal der A.________brauerei mit freier Sicht auf dicht besiedelte Gebiete von Wabern und Bern. Lärm-immissionen jeglicher Art würden in direkter Schallausbreitung von den Emissionsorten bei den Immissionspunkten eintreffen. Dies führe zu jeder Zeit zu einem höheren Grundgeräuschpegel.