f) Mit Fachbericht vom 21. April 2022 beurteilte die KAPO die Lärmimmissionen am G.________weg wie folgt: Die weiter oben gelegene Liegenschaft am G.________weg x.________ und y.________ (Reiheneinfamilienhaus) sei dem Direktschall vom Betriebsstandort der Brauerei D.________ ausgesetzt. Dieses Gebäude sei am stärksten von den Immissionen des Gastgewerbebetriebes betroffen, was bei der ersten Beurteilung übersehen worden sei. Die relevanten Immissionspunkte seien die Schlafzimmerfenster im 2. Stock, in einer Höhe von ca. 8,75 m über dem G.________weg. Beim G.________weg x.________ und y.________ sei das Immissionsniveau erfahrungsgemäss beinahe identisch.