Die Parameter Empfindlichkeitsstufe, Hinderniswirkung oder Abstrahlungscharakteristik beeinflussten das Ergebnis stärker als die grössere Distanz zum Emissionsort. Es müsse insbesondere berücksichtigt werden, dass seine Liegenschaft in der ES II liege, dass die Terrasse der Gastwirtschaft gut einsehbar sei und die Bäume keine lärmreduzierende Wirkung hätten. In seinem ruhigen Wohnquartier gebe es keine Hintergrundgeräusche, welche die von der Gastwirtschaft ausgehenden Lärmemissionen absorbieren würden. Die Ortsüblichkeit des Lärms sei nicht gegeben. Das A.________areal sei kein Ausgehquartier. Die allesamt ruhigen Gewerbebetriebe hätten am Abend ihren Betrieb eingestellt.