c) In der vorinstanzlichen Beurteilung wurde das Wohngebäude A.________brauerei 82 als nächstgelegener Immissionsort beurteilt. Dieses ist Teil der Überbauung Quellfrisch und liegt ebenfalls in der ZPP 2/3 mit ES III. Das Gebäude Nr. 82 liegt nördlich der Gastwirtschaft, in einer Entfernung von rund 33 m bis zum (nördlichen) Rand der gastgewerblich genutzten Aussenfläche. Dazwischen befinden sich niedrige Gebäude (Nrn. 13, 12, 36). Die KAPO kam in ihrem Fachbericht vom 17. September 2021 zum Schluss, dass die vor dem Gebäude Nr. 82 befindlichen Gewerbeliegenschaften einen gewissen Abschirmungseffekt hätten. Es entstünden höchstens geringfügige Störungen.