a) Die KAPO hielt im vorinstanzlichen Verfahren fest, die Immissionen der Aussenterrasse seien von der Betriebsführung, dem Kundenverhalten, dem Angebot auf der Terrasse und der angebotenen Plätze abhängig. Stehplätze beförderten eine angeregte Unterhaltung und führten erfahrungsgemäss zu höheren Immissionen als Sitzplätze in einem Speiserestaurant. Je fortgeschrittener die Uhrzeit, desto störender könnten sich die Immissionen auswirken. Dem sei mit geeigneten konzeptionellen Abläufen und/oder baulichen Massnahmen entgegenzuwirken. Nach Aussage der Beschwerdegegnerin werde seit 2004 eine Hobbybrauerei betrieben.