e) Für eine möglichst transparente und nachvollziehbare Beurteilung von Gaststättenlärm und zur Förderung einer einheitlichen Vollzugspraxis erliess die Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute Cercle Bruit eine Vollzugshilfe.13 Diese wird vom Bundesgericht als Entscheidungshilfe für eine objektivierte Betrachtung anerkannt.14 Die Vollzugshilfe enthält in Anhang 3 ein Excel-Kalkulationsblatt zum Gaststättenlärm.15