b) Die Beschwerde wurde fristgerecht eingereicht. Sie enthält einen Antrag, eine Begründung und eine Unterschrift (Art. 32 Abs. 2 VRPG7). Auf die Beschwerde ist einzutreten. c) Die Beschwerde richtet sich einzig gegen die Erweiterung der Sitz- und Stehplätze im Aussenbereich. Der Beschwerdeführer beantragt in der Sache, die Erweiterung der Aussensitzplätze sei nur soweit zu bewilligen, als die Belastungsgrenzwerte nach LSV eingehalten seien. Die Erweiterung der Innensitzplätze bildet daher nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. 2. Allgemeine Grundlagen zu Lärmimmissionen