5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland teilt mit Schreiben vom 4. Februar 2022 mit, dass auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassung verzichtet werde. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 10. Februar 2022 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht vernehmen.