 Gäste, die vor dem Lokal, ausserhalb der bewilligten Aussenbewirtungsflächen, Speisen und/oder Getränke konsumieren, sind wegzuweisen.  Lärmintensive Anlässe, welche über den Rahmen der Betriebsbewilligung ausgehen, inkl. Aussenterrasse, müssen im Einzelbewilligungsverfahren beurteilt werden.» 4. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 18. Januar 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. In der Sache stellt er folgenden Antrag: