 «Im Lokalinnern gilt ein max. Musikschallpegel von Leq 75 dB(A)/10s.  Im Freien ist keine Musik gestattet.  Türen und Fenster sind beim Abspielen von Musik und anderweitigen lärmintensiven Situationen geschlossen zu halten.  Personenansammlungen im Freien, ausserhalb der Aussenbewirtungsfläche, sind auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet.  Gäste, die vor dem Lokal, ausserhalb der bewilligten Aussenbewirtungsflächen, Speisen und/oder Getränke konsumieren, sind wegzuweisen.