3. Mit Gesamtbauentscheid vom 24. Dezember 2021 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die geplante Erweiterung der Innen- und Aussenplätze. Die Baubewilligung beinhaltet eine gastgewerbliche Nutzung. Nach Rechtskraft der Baubewilligung wird eine Betriebsbewilligung für einen öffentlichen Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank (Art. 6 Abs. A GGG) erteilt, welche unter anderem bestimmt, dass die gesetzlichen Öffnungszeiten gelten und die Aussenbewirtung spätestens zur ordentlichen Polizeistunde (00:30 Uhr) einzustellen ist. Als lärmmindernde Massnahmen verfügte das Regierungsstatthalteramt Folgendes: