Das Gebäude Nr. 30 befindet sich vor dem Hang am südwestlichen Ende des Areals, am Fuss des ehemaligen Sandsteinbruchs. Mit nachträglichem Gesamtbauentscheid vom 22. September 2009 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern (heute Bern-Mittelland) die Baubewilligung für die Nutzung des Gebäudes Nr. 30 als Brauerei und kleine Gastwirtschaft mit je 20 Aussen- und Innensitzplätzen und sicherte die entsprechende Betriebsbewilligung A nach Gastgewerbegesetz1 zu. Die gastgewerbliche Betriebsbewilligung A datiert vom 1. Juli 2013.2 1 Gastgewerbegesetz vom 11. November 1993 (GGG; BSG 935.11) 2 Beilage 1 zur Beschwerde