1. Die Beschwerdegegnerin betreibt auf dem A.________areal im Gebäude Nr. 30 eine kleine Brauerei und einen Gastwirtschaftsbetrieb. Die Parzelle Köniz Gbbl. B.________ liegt in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) M.________ Areal A.________brauerei und ist der Empfindlichkeitsstufe ES III zugeordnet. Das Gebäude Nr. 30 befindet sich vor dem Hang am südwestlichen Ende des Areals, am Fuss des ehemaligen Sandsteinbruchs.