Das Baugesuch wurde in der Folge zurückgezogen und mit Abschreibungsverfügung vom 22. April 2020 erledigt.21 Dennoch erstellte die Beschwerdeführerin querabstehende Leuchtreklamen und brachte die sechs Leuchtkästen vor den Kellerfenstern an. Vorliegend ist ein schützenswertes Baudenkmal betroffen, das im ISOS-Gebiet Nr. 2 mit dem höchsten Erhaltungsziel A liegt. An der Durchsetzung der baurechtlichen Vorschriften besteht ein grosses öffentliches Interesse. Die Entfernung der nicht bewilligungsfähigen Leuchtkästen ist geeignet zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes.